Notariat
Unsere Notare beraten und gestalten in allen Bereichen der vorsorgenden Rechtspflege. Mit Kompetenz und viel Erfahrung setzen wir Ihre Vorstellungen und Ziele in maßgeschneiderte und praktikable Lösungen um. Dabei zählt für uns Vertrauen, Kompetenz und der persönliche Kontakt zu Ihnen.
Zu unseren notariellen Kernaufgaben gehört die Gestaltung von Verträgen und öffentlichen Urkunden, wie zum Beispiel Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Überlassungsverträge.
Auch die Abwicklung von Verträgen gehört zu den zentralen notariellen Tätigkeiten. Wir führen die Korrespondenz mit den staatlichen Registern, wie etwa Grundbuchamt, Handels- und Vereinsregister, Testaments- und Vorsorgeregister oder sonstigen öffentlichen Stellen und sorgen so für die rechtliche Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Unterstützt werden unsere Notare von erfahrenen, qualifizierten und zum großen Teil bereits langjährig in unserer Kanzlei tätigen Mitarbeiterinnen.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Notar Helmut Schumacher, Herrn Notar Christian Schäfer oder Herrn Notar Christian Seehagen.
Rechtsgebiete
Agrarrecht
Aufgrund des landwirtschaftlich geprägten Umlandes unseres Kanzleistandortes hat sich unsere Kanzlei auch auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und berät Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen aus diesem Bereich.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei sämtlichen Rechtsfragen, insbesondere in den Bereichen der Hofübertragung, der Hofnachfolge und der Landpacht.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Christian Schäfer, Fachanwalt für Agrarrecht.
Arbeitsrecht
Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unser Leistungsangebot umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Wir gestalten Arbeits- oder Aufhebungsverträge und prüfen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen oder Abmahnungen. Wir führen für Sie oder gemeinsam mit Ihnen Verhandlungen mit den Arbeitsvertragsparteien oder Behörden und vertreten Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Christian Seehagen, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Baurecht
Wir stehen Bauträgern, Bauunternehmern privaten Bauherren in allen Rechts- und Streitfragen „rund um den Bau“ zur Verfügung.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des privaten Baurechts, zum Beispiel bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, bei der Gestaltung oder Prüfung von Bauverträgen oder bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen.
Auch auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, zum Beispiel gegenüber den Baubehörden bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen oder zur Abwehr von bauordnungsrechtlichen Bescheiden.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Christian Schäfer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder an Herrn Rechtsanwalt Lars Meyer.
Erbrecht
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Regelung Ihrer Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Dabei ist unser Ziel, durch eine klare juristische Regelung der Erbfolge und eindeutige Testamente oder Erbverträge einem Streit zwischen Verwandten vorzubeugen.
Wir stehen Ihnen auch für den Zeitpunkt nach Eintritt des Erbfalls zur Seite, insbesondere wenn es gilt, die richtige Taktik bei Erbauseinandersetzungen, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und dergleichen zu entwickeln.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Lars Meyer, Fachanwalt für Erbrecht oder an Herrn Rechtsanwalt und Notar Helmut Schumacher.
Familienrecht
Wir beraten Sie in allen familien- und scheidungsrechtlichen Fragen, wie z. B. Eheverträge oder Lebenspartnerschaftsverträge, Fragen zum Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht sowie zur Vermögensauseinandersetzung.
Unser Bestreben ist es, mit Rücksicht auf das Wohl der Kinder, für die Trennungs- und Scheidungsfolgen eine vernünftige und einvernehmliche Gesamtlösung herbeizuführen. Wenn dies nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen nachdrücklich vor den Familiengerichten.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Helmut Schumacher, Fachanwalt für Familienrecht oder Frau Rechtsanwältin Janita Bartels.
Inkasso, Zwangsvollstreckung
Wir entlasten Sie und Ihren Geschäftsbetrieb und bieten Ihnen vollumfängliche professionelle Inkassotätigkeit, vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Titulierung) bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Für die Zwangsvollstreckung stehen diverse Maßnahmen zur Verfügung, wie etwa der Vollstreckungsauftrag, die Forderungspfändung oder die Zwangsversteigerung von Immobilien.
Bei unserer Tätigkeit legen wir Wert auf eine zügige, effektive und nachdrückliche Vorgehensweise, ohne dabei die wirtschaftlichen Aspekte aus den Augen zu verlieren.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Christian Seehagen oder an Herrn Rechtsanwalt Meyer oder nehmen direkt Kontakt zu unserer Zwangsvollstreckungsabteilung auf.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in diesem Rechtsgebiet in den Bereichen der Wohnraummiete, der Gewerberaummiete und der eng mit dem Mietrecht verwandten Pachtverträge.
Wir beraten einerseits vorbeugend bei der Gestaltung von Mietverträgen und vertreten Sie anderseits im Streitfall bei Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen (Kündigungen), Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen, Mietmängeln, Mietminderungen, sowie allen Rechtsfragen rund um den Mietvertrag.
Im Wohnungseigentumsrecht stehen wir Eigentümern, Verwaltern und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Problemen, die im Zusammenhang mit ihrem Wohnungseigentum stehen, zur Seite. Dazu gehören insbesondere Anfechtung von Beschlüssen, bauliche Veränderungen, Hausgeldpflicht und die Überprüfung von Wirtschaftsplänen.
Bitte wenden Sie sich an:
Frau Rechtsanwältin Janita Bartels, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder an Herrn Rechtsanwalt Christian Schäfer.
Sozialrecht
Das Sozialrecht berührt eine Vielzahl von Bereichen des alltäglichen Lebens. Es ist ein äußerst umfangreiches Rechtsgebiet und berührt bspw. die Bereiche des Arbeitslosengeldes, der Sozialversicherung, der Renten-, Pflege und Unfallversicherung, des Schwerbehindertenrechts sowie sonstige soziale Leistungen.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Sozialrechts.
Dazu gehören insbesondere Auseinandersetzungen mit Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, der Pflegeversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder anderen Sozialleistungsträgern.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Helmut Schumacher.
Strafrecht
Wird ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben, steht häufig viel auf dem Spiel. Nach unserer Überzeugung ist es daher unumgänglich, sich so früh wie möglich durch einen versierten und erfahrenen Strafverteidiger beraten und vertreten zu lassen.
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dies gilt auch für die Wahrnehmung Ihrer Interessen in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder als Nebenkläger.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Peter Ginsberg, Fachanwalt für Strafrecht.
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall ist die vollständige Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegen Unfallgegner oder Versicherungen ohne anwaltliche Unterstützung kaum mehr möglich. Aber auch für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen ist kompetenter Rechtsrat und anwaltliche Vertretung häufig unabdingbar.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in Verkehrsunfallsachen ebenso wie in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Peter Ginsberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt.
Vertrags- und Verbraucherrecht
Wir beraten und vertreten Sie – Gläubiger oder Schuldner - außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihnen im Alltag begegnen können. Dies immer auch unter dem Aspekt des sich stetig wandelnden Verbraucherschutzes. Daneben behalten wir Ihre wirtschaftlichen Interessen immer im Blick.
So beraten wir Sie insbesondere, aber nicht abschließend, in den Bereichen der Haustürgeschäfte, der Fernabsatzverträge (insbesondere Internet- oder Telefonverträge), sämtlicher Kaufverträge, Reiseverträge oder Darlehensverträge.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Christian Seehagen oder an Herrn Rechtsanwalt Meyer.
Verwaltungsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden bzw. öffentliche Körperschaften in allen Bereichen des Verwaltungsrechts.
Das Verwaltungsrecht umfasst alle Auseinandersetzungen mit der öffentlichen Verwaltung, also mit Gemeinden, Städten, Behörden, Ämtern, Kreisen. Dies unter anderem im Abgabenrecht, Beamtenrecht, öffentliches Baurecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksordnung, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Umweltrecht.
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Rechtsanwalt Christian Schäfer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Mediation
Mediation
Mediation ist eine alternative Möglichkeit der Streitbeilegung.
Bei Konflikten, etwa zwischen Eheleuten, Erben, Vertragspartnern oder Gesellschaftern erfahren die Beteiligten oft erst durch anwaltlichen Schriftwechsel von der Position der Gegenseite.
Oftmals fühlen sich beide Seiten als Verlierer, da sie ihre Vorstellungen nicht vollständig durchsetzen können und das Verhältnis zur anderen Seite immer mehr Schaden nimmt. Dagegen setzt die Mediation auf die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten, in einem vertraulichen und strukturierten Verfahren zu einer gemeinsam entwickelten Lösung zu kommen.
Der Mediator führt durch das Verfahren, berät keine der beteiligten Personen und trifft auch keine Entscheidung. Er achtet darauf, dass die vorher mit ihm vereinbarten Spielregeln eingehalten werden. Den Beteiligten bleibt es jedoch unbenommen, das Verfahren jederzeit abzubrechen und die Mediation zu verlassen. Nach einem Abbruch steht jedem der Beteiligten jeder andere Regelungsweg offen, auch der Weg zu Gericht.
Wird mit der Mediation ein einvernehmliches Ergebnis erreicht, gehört dessen Umsetzung, die Abschlussvereinbarung, zum Verfahren.
Herr Rechtsanwalt Schumacher ist als Mediator ausgebildet und steht Ihnen als Ansprechpartner für die Familienmediation und Wirtschaftsmediation zur Verfügung.